Das Bundesministerium der Justiz ist innerhalb der Bundesregierung die zentrale Stelle, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aus allen Ressorts in rechtlicher und förmlicher Hinsicht überprüft und die Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben berät. Als das Bundeskabinett am 21. Oktober 1949 dem Justizressort diese Aufgabe übertrug, formulierte der damalige Bundesminister der Justiz, Dr. Thomas Dehler, den immer noch gültigen Anspruch an die Rechtsprüfung, als er dem Kabinett versicherte:
„Diese Maßnahme soll in keiner Weise die fachliche Zuständigkeit der betreffenden Ressorts beeinträchtigen, sondern die rechtliche Unangreifbarkeit und zugleich auch die rechtsförmliche Einheitlichkeit der Bundesgesetzgebung gewährleisten; ihre Durchführung muss mit der ihrem Zweck entsprechenden Gründlichkeit erfolgen, ohne dass dadurch jedoch eine nicht vertretbare Verzögerung in der Vorlage von Entwürfen an das Kabinett oder der Verkündung von Rechtsverordnungen eintritt.“
Diesem Anspruch stellt sich das Bundesministerium der Justiz seither täglich neu. Die Rechtsprüfung kann ganz wesentlich zur Qualität der Rechtsvorschriften beitragen, wenn sie rechtzeitig durchgeführt wird. Dabei geht es vor allem darum, ob sich die neuen Normen widerspruchsfrei in die bestehende Rechtsordnung einfügen. Das bedeutet, dass die Regelungen nicht im Widerspruch zum Grundgesetz, zu europäischem Recht und dem Völkerrecht stehen dürfen. Die neuen Vorschriften sollen außerdem zu den bereits bestehenden passen, Widersprüche und Doppelregelungen sollen vermieden werden.
Gesetz- und Verordnungsentwürfe müssen aber nicht nur juristisch stimmig sein. Wenn sie die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die Rechtsanwender erreichen sollen, müssen sie auch übersichtlich, klar und verständlich formuliert sein.
Um all dies zu erreichen, ist ein einheitlicher Maßstab erforderlich, nach dem die Bundesministerien ihre Entwürfe für Rechtsvorschriften gestalten und der auch der Rechtsprüfung zugrunde liegt. Diesen Maßstab finden Sie in dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit. Die Empfehlungen des Handbuchs beruhen auf rechtlichen Vorgaben und vor allem auf langjährigen praktischen Erfahrungen aus der Rechtsetzung. Es ist praxisorientiert gestaltet und deshalb ein wichtiges Arbeitsmittel für alle, die in Rechtsetzungsverfahren mitarbeiten.
Ich wünsche allen, die dieses Handbuch zu Rate ziehen, dass sie es immer wieder gern benutzen. So wird es dazu beitragen, juristisch stimmige und verständliche Vorschriften zu schaffen.

(Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB, Bundesministerin der Justiz)
Seit der letzten Auflage im Jahr 1999 gab es verschiedene Anlässe, das Handbuch der Rechtsförmlichkeit für eine Neuauflage zu bearbeiten: So war die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, auf deren Vorgaben zur Gestaltung von Rechtsvorschriften das Handbuch bislang verwies, grundlegend novelliert worden. Die Rechtsetzung der Europäischen Union hat sich weiterentwickelt und ihr Einfluss auf unsere Rechtsvorschriften hat zugenommen. Die Föderalismusreform und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Beispiel zur Änderung von Verordnungsrecht durch Parlamentsgesetze wirken sich auf die Gestaltung der Gesetze aus. Auch die Rechtschreibreform war zu berücksichtigen. Zudem gibt es inzwischen neue Hilfen und Informationsquellen, die für die Erarbeitung von Rechtsvorschriften nutzbar gemacht werden können.
Wir haben Erfahrungen aus der Rechtsprüfung über besonders häufige rechtsförmliche Fehler ausgewertet und dies zum Anlass genommen, einige Empfehlungen klarer und übersichtlicher zu strukturieren, zu präzisieren und manche zu vereinfachen. Nur wenige der bisherigen förmlichen Vorgaben sind verändert worden. So werden künftig die Gliederungseinheiten „Absatz“ und „Nummer“ auch innerhalb von Normzitaten stets ausgeschrieben und die Zitierung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union folgt der europäischen Praxis. Formulierungshilfen für die Änderung von Gesetzentwürfen im parlamentarischen Verfahren nehmen in der Arbeit der Bundesministerien an Bedeutung zu; deshalb sind die diesbezüglichen Empfehlungen in Abstimmung mit dem Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages neu bearbeitet worden.
Die rechtsförmlichen Vorgaben sind insgesamt durch viele aussagekräftige Beispielformulierungen angereichert worden. Soweit sie Texten entnommen sind, die im Original den neuen oder präzisierten Vorgaben dieser Auflage nicht entsprechen, wurden sie für dieses Handbuch entsprechend angepasst.
Die nun vorliegende dritte Auflage ist ein Gemeinschaftswerk des Referats für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung im Bundesministerium der Justiz. Dank gebührt vor allem meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Manfred Helge Frank, Martin Geipel, Astrid Habermann, Andreas Ignaczak, Wolfgang Leiner, Gudrun Schiebel und Claudia Seitz. Gedankt sei aber auch den Mitarbeiterinnen der Gesellschaft für deutsche Sprache, Antje Baumann, Michaela Blaha, Sibylle Hallik und Stephanie Thieme, für ihre sprachliche Beratung und nicht zuletzt allen Kollegen und Kolleginnen, die sich mit ihren rechtsförmlichen Fragen und Problemen immer wieder an uns wenden und damit zur Weiterentwicklung der Empfehlungen dieses Handbuchs beitragen.
Für das Referat Grundsatzfragen der Rechtsprüfung
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(Elke Schade)