Teil F Formulierungshilfen für die Änderung von Gesetzentwürfen im Gesetzgebungsverfahren
3Besonderheiten bei der Änderung des Entwurfs eines Änderungsgesetzes
Beziehen sich Formulierungshilfen für Änderungsanträge und Maßgabebeschlüsse auf Änderungsgesetze, kommt es entscheidend darauf an, dass im Ergebnis ein rechtsförmlich einwandfreies Änderungsgesetz entsteht. Das ist wiederum Voraussetzung für ein einwandfreies Stammgesetz.
Die Änderungen von mehreren Artikeln eines Änderungsgesetzes werden mit arabischen Ziffern durchnummeriert; Änderungen innerhalb eines Artikels werden mit Buchstaben und Doppelbuchstaben untergliedert (Rn. 845).
Die Änderungsanweisungen können sich auf die Änderungsbefehle des Entwurfs eines Änderungsgesetzes beziehen.
Beispiel:
In dem Gesetzentwurf soll der Änderungsbefehl in Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a korrigiert werden: Statt Satz 1 muss Satz 2 geändert werden.
Entwurf des Änderungsgesetzes:
Artikel 1
Das … [Gesetz], das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „…“ durch die Wörter „…“ ersetzt.
- b)
- …
Formulierungshilfe:
- 1.
- Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 Buchstabe a wird die Angabe „Satz 1“ durch die Angabe „Satz 2“ ersetzt.
Die Änderungsanweisungen können auch unmittelbar den Text betreffen, der durch den Änderungsbefehl im Stammgesetz geschaffen werden soll. Anknüpfungspunkt ist hier der vorgesehene neue Wortlaut des Stammgesetzes.
Beispiel:
In dem Gesetzentwurf sollen der neu geschaffene § 24 geändert und § 25 neu gefasst werden. Die übrigen Vorschriften sollen unverändert bleiben.
Entwurf des Änderungsgesetzes:
Artikel 1
Das … [Gesetz], das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 23 werden die folgenden §§ 24 bis 27 eingefügt: „…“
Formulierungshilfe:
- 1.
- Artikel 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In § 24 werden die Wörter „…“ durch die Wörter „…“ ersetzt.
- b)
- § 25 wird wie folgt gefasst: „…“
Beziehen sich die Änderungsanweisungen auf die Änderungsbefehle des Entwurfs eines Änderungsgesetzes (Rn. 848), so können sich Probleme beim Setzen von Anführungszeichen (Rn. 851), bei der Anpassung von Gliederungseinheiten (Rn. 852) und beim sinnvollen Abfassen von Änderungsanweisungen (Rn. 853) ergeben.
Werden durch die Änderungsanweisungen in dem Gesetzentwurf Gliederungsteile eingefügt, angefügt, vorangestellt, ersetzt oder neu gefasst, können mehrere Anführungszeichen zusammentreffen. Bei diesen ineinander verschachtelten Anführungen werden zunächst halbe, dann ganze Anführungszeichen gesetzt, damit innerhalb der Änderungsbefehle die eigentlichen Änderungen im Gesetzestext in ganzen Anführungszeichen stehen.
Beispiel:
- 1.
- In Artikel 1 Nummer 1 wird Buchstabe b wie folgt gefasst:
- ,b)
- Nach Satz 2 werden die folgenden Sätze eingefügt: „...“'
Werden durch die Änderungsanweisungen in dem Gesetzentwurf Gliederungsteile eingefügt, vorangestellt, ersetzt oder gestrichen, sind ggf. nachfolgende Gliederungseinheiten anzupassen. Hier ist zu unterscheiden:
- bei einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag sollen neu eingefügte Änderungsbefehle oder neu eingefügte Artikel mit Buchstabenzusätzen gekennzeichnet werden (z. B. Nummer 3a, Artikel 2a, vorangestellter Artikel 0). Die Umnummerierung sollte später durch das Ausschusssekretariat vorgenommen werden (Rn. 841).
Beispiel:
Durch die Formulierungshilfe soll nach Artikel 2 ein neuer Artikel eingefügt werden.Formulierungshilfe:
- 1.
- Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt: „...“
- bei einer Formulierungshilfe für eine Beschlussempfehlung sollte die Umnummerierung sogleich berücksichtigt werden.
Beispiel:
Durch die Formulierungshilfe soll in Artikel 1 in § 1 auch noch Absatz 3 Satz 2 neu gefasst und nach Artikel 2 ein neuer Artikel eingefügt werden.Entwurf des Änderungsgesetzes:
Artikel 1
Das … [Gesetz], das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „...“ durch die Wörter „...“ ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „...“
- c)
- …
Formulierungshilfe:
- 1.
- Artikel 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt:
- ,c)
- Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „...“’
- b)
- Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe d.
- 2.
- Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt: „...“
- 3.
- Die bisherigen Artikel 3 bis 8 werden die Artikel 4 bis 9.
Sollen mehrere Änderungen in einem Änderungsbefehl vorgenommen werden, so besteht die Gefahr, dass die Änderungsanweisungen unübersichtlich werden. Dann empfiehlt es sich, die betroffene Textstelle komplett neu zu fassen.
Beispiel:
Durch eine Formulierungshilfe soll die Änderung von Satz 1 geändert werden und außerdem Satz 2 aufgehoben werden.
Entwurf des Änderungsgesetzes:
Artikel 1
Das … [Gesetz], das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 7 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „...“ durch die Wörter „...“ ersetzt.
Formulierungshilfe:
- 1.
- In Artikel 1 wird die Nummer 1 wie folgt gefasst:
- ,1.
- § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „...“ durch das Wort „...“ ersetzt.
- b)
- Satz 2 wird aufgehoben.’