Teil A Rechtsprüfung
3Inhalt der Rechtsprüfung
Die Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz ist eine rechtliche Prüfung. Mit Blick auf die gesamte Rechtsordnung bezieht sie sich vor allem auf die Regelungssystematik und die Regelungsform des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens. Sie setzt schon bei der Vorfrage an, ob die geplante Regelung in dem vorgesehenen Umfang notwendig ist, um das angegebene Regelungsziel zu erreichen. Im Mittelpunkt der Rechtsprüfung steht, ob die Regelungen mit höherrangigem Recht vereinbar sind (sog. vertikale Rechtsprüfung). Die Prüfung konzentriert sich auf die
- Verfassungsmäßigkeit,
- Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union sowie
- Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht, insbesondere die Vereinbarkeit mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Europäischen Menschenrechtskonvention,
soweit entsprechende Bezüge offenkundig sind oder von dem vorlegenden Ressort entsprechende Fragen gestellt werden. Anhaltspunkte für entsprechende Bezüge ergeben sich insbesondere auch aus der Begründung zum Entwurf.
Ferner wird geprüft, ob sich die vorgesehenen Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen (sog. horizontale Rechtsprüfung), beispielsweise:
- Welche Beziehungen bestehen zu anderen Rechtsvorschriften?
- Ist die Systematik innerhalb des Entwurfs richtig?
- Ist das Verhältnis von Regel und Ausnahme sachgerecht?
- Werden doppelte und widersprüchliche Regelungen vermieden?
- Ist das Gewollte zum Ausdruck gebracht?
- Sind Bezugnahmen auf andere Vorschriften klar (z. B. starre oder gleitende Verweisungen)?
- Können überflüssige Regelungen im Rechtsbereich aufgehoben werden?
- Sind die Regelungsinhalte eindeutig?
- Sind die Vorschriften problemlos anwendbar?
Zugleich müssen stets die jeweiligen Anforderungen an Form und Gestaltung (Rechtsförmlichkeit) beachtet werden, z. B. bei den Überschriften, den Eingangsformeln, den Zitierweisen, den Änderungsbefehlen oder den Inkrafttretensregelungen. Ebenso werden die Regelungen auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit überprüft.