Einleitung

Gemäß § 73 Absatz 3 Satz 1 GGO sind bei der Fassung von Vertragsgesetzen die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen „Richtlinien für die Fassung von Vertragsgesetzen und vertragsbezogenen Verordnungen“ zu beachten. Die hiermit in einer Neufassung vorgelegten Richtlinien enthalten die wesentlichen Vorgaben für Inhalt und Form von Gesetzen, mit denen die gesetzgebenden Körperschaften völkerrechtlichen Verträgen zustimmen, und von Rechtsverordnungen, durch die völkerrechtliche Verträge in Kraft gesetzt werden.

Anleitung und Muster in diesen Richtlinien können keine vollständige Übersicht über alle Gestaltungen geben, die in Einzelfällen in Betracht kommen mögen. Den Verfassern von Gesetz- und Verordnungsentwürfen wird daher empfohlen, möglichst frühzeitig mit dem im Bundesministerium der Justiz zuständigen Referat „Recht der völkerrechtlichen Verträge“ zu klären, ob Abweichungen von den Richtlinien geboten sind.