Teil C Stammgesetze
2Ausfertigungsdatum
Das Ausfertigungsdatum gibt das Datum der Unterschrift des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin wieder. Das Ausfertigungsdatum steht im Bundesgesetzblatt unter der Überschrift des Gesetzes. Bereits im Entwurf wird – von der Überschrift abgesetzt – eine Zeile mit der Angabe „Vom …“ vorgesehen (Nummer 2 Satz 3 der Anlage 6 zu § 42 Absatz 2 GGO).